Bildwelt Energie von nebenan – Laubwald

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstellen

Sie haben mehrere Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten. Wenn Sie uns auf elektronischem Weg erreichen möchten, benutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Alternativ können Sie uns telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02323 592 - 1688.

Zur Beilegung von Streitigkeiten

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice der Stadtwerke Herne angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Kontaktdaten:

Strom und Gas

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon: 030 2757240-0

Fax: 030 2757240-69

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Informationen zum geltenden Recht und Streitbeilegungsverfahren

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung.

Kontaktdaten der Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice

Postfach 80 01

53105 Bonn

Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon

Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Telefax: 030 22480-323

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Online-Streitbeilegung

gemäß Art. 14 ODR-VO

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Streitbeilegung

gem. §§ 36, 37 VSBG

Fernwärme

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich Fernwärme betreffen, kann ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitige zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

 

Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

E-Mail:   mail@universalschlichtungsstelle.de

Website: https://www.verbraucher-schlichter.de

 

Gasgerätewartung

Die Stadtwerke Herne AG sind gesetzlich nicht verpflichtet hinsichtlich der Wartungsverträge von Gasgeräten an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Schlichtungsverfahren nicht teil.

 

PV-Anlagen

Die Stadtwerke Herne AG ist gesetzlich nicht verpflichtet, hinsichtlich des Abschlusses von Kauf-, Betriebsführungs-, Planung-, Errichtungs- und Pachtverträgen über PV-Anlagen an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Schlichtungsverfahren nicht teil.

 

Submetering/Heizkostenabrechnung

Die Stadtwerke Herne AG ist gesetzlich nicht verpflichtet, hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen über die Ausstattung mit Geräten auf Mietbasis, Datenübermittlung und Abrechnungsdienstleistungen an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Schlichtungsverfahren nicht teil.

Kaufverträge über Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen

Die Stadtwerke Herne AG sind gesetzlich nicht verpflichtet, hinsichtlich des Abschlusses von Kaufverträgen über Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Schlichtungsverfahren nicht teil.